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Hinweisgeberschutz / Interne Meldestelle

Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) wurde eine interne Meldestelle eingeführt. Ab sofort steht Ihnen unsere interne Meldestelle zur Verfügung, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.

Die interne Meldestelle bietet Ihnen die Möglichkeit, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder andere Missstände am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen.

Die Kontaktaufnahme funktioniert per E-Mail an: datenschutz(at)bretschneider.nrw

Nach Eingang der Beschwerde erfolgt eine Bestätigung und Dokumentation. Anschließend wird die Glaubwürdigkeit des Hinweises überprüft. Je nach Bedarf wird der Sachverhalt mit der meldenden Person geklärt. Bei Verfahrensabbruch wird der Person eine Rückmeldung gegeben. Wenn genügend Anhaltspunkte vorliegen, werden im zweiten Schritt Untersuchungsmaßnahmen bestimmt. Auf Basis dieser Ergebnisse werden im dritten Schritt Maßnahmen zur Problembehebung ergriffen.

Die Meldestelle unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen. Vergeltungsmaßnahmen gegen die meldende Person sind unzulässig und werden sanktioniert. Dies gilt auch für Behinderungen von Untersuchungen. Das Verfahren ist für die meldende Person kostenlos. Eine Kostenerstattung, etwa für Rechtsberatung, gibt es nicht. Die Effektivität des Verfahrens wird jährlich und anlassbezogen überprüft.